Nachfolgend finden Sie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen Weiland Hausmeisterservice nachfolgend (AN) und Auftraggeber nachfolgend (AG) genannt. Soweit nachstehend nichts anderes bestimmt ist, gilt deutsches Recht. Allgemeine Geschäftsbedingungen unserer Vertragspartner finden keine Anwendung.
2. Preisangaben
Im Zweifel handelt es sich bei Preisangaben immer um unverbindliche Kosteneinschätzungen exklusive Umsatzsteuer. Ein Kostenvoranschlag verpflichtet (AN) nicht zwingend zur Ausführung der darin angeführten Leistungen, enthaltene Preise gelten als Pauschalpreise unabhängig vom tatsächlichen Aufwand.
3. Angebote
Mit dem Angebot bleiben wir (Auftragnehmer) bis zu zwei Wochen (dem Auftraggeber) verpflichtet. Der Preis darin ist im Zweifel der Nettopreis. Sofern keine umfassendere Preisvereinbarung besteht, basiert die Zahlung auf dem tatsächlichen Angebot oder den tatsächlichen Kosten. Eine Auftragserweiterung ist auch gültig, wenn sie mündlich erfolgt und von uns (Auftragnehmer), schriftlich oder durch tatsächliche Erfüllung angenommen wird.
4. Leistungen
Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig. Das Heranziehung von Subunternehmern zur teilweisen oder auch vollständigen erfüllumg des Auftrages ist jederzeit zulässig. Zum Rücktritt wegen Verzugs ist der (AG) nur nach schriftlicher Setzung einer mindest zweiwöchigen Nachfrist berechtigt. Schadenersatzansprüche aufgrund eingetretenen Verzugs sind außer im Fall groben Verschuldens ausgeschlossen. Für den Fall, dass die Leistungserbringung durch Ereignisse verzögert wird, die nicht von (AN) zu vertreten sind, wird für die Dauer der Behinderung von der Verpflichtung zur Leistungserbringung befreit, ohne dass dem (Auftraggeber) hieraus ein Rücktrittsrecht oder ein Schadenersatzanspruch zusteht. Unterbleibt die Ausführung der vereinbarten Leistung aus Gründen, die dem (AG) zuzurechnen sind, wird unbeschadet der Geltendmachung darüber hinausgehender Ansprüche insbesondere berechtigt, die gesamten Kosten der bisherigen Arbeitsleistung sowie einen Anteil von 30 % der gemäß dem Auftrag voraussichtlich noch zu erbringenden Arbeitsleistung in Rechnung zu stellen. Ist die Leistungserbringung zum Teil oder auch vollständig unmöglich, ohne dass dies weder (AN) noch dem (AG) zuzurechnen ist, sind wir (AN) nur berechtigt, den bisherigen Materialaufwand, samt Barauslagen und die tatsächlich erbrachte Arbeitsleistung in Rechnung zu stellen.
5. Gewährleistung
Sofort erkennbare offensichtliche Mängel sind schriftlich, spätestens jedoch sieben Tage nach Leistung, zu rügen. Andernfalls erlöschen alle Gewährleistungsansprüche. Geringfügige Abweichungen berechtigen (AG) nicht zur Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen. Soweit zu vertreten, kann (AN) Mängel nach seiner Wahl durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung beseitigen. Das Recht zur Zahlungsänderung oder -minderung besteht nur, wenn der betreffende Mangel nach Anzeige innerhalb der nun vereinbarten Frist, aber mindestens sieben Tage nicht behoben werden kann.
6. Zahlungsbedingungen / Verzug
Unsere Rechnungen sind zur sofortigen Zahlung ohne jeden Abzug fällig. Das Bestehen von Gewährleistungsansprüchen berechtigt nicht zur Zurückhaltung von Zahlungen. Werden vereinbarte Zahlungsziele überschritten, sind sämtliche bis zu diesem Zeitpunkt entstandenen Forderungen zur Zahlung fällig. Zahlt der (AG) bei Fälligkeit nicht oder erhält der Auftragnehmer Auskünfte, wonach sich des Auftraggebers finanzielle Verhältnisse verschlechtert haben, so kann der Auftragnehmer nach seiner Wahl die Zahlung sämtlicher noch offenstehender Rechnungen - ob fällig oder nicht - verlangen und/oder alle noch ausstehenden Lieferungen stornieren und weitere Lieferungen nur gegen Vorauskasse durchführen oder von der Stellung einer angemessenen Sicherheit abhängig machen. Vor Ausgleich fälliger Rechnungsbeträge sind wir (AN) zu keiner weiteren Leistung verpflichtet. Im Fall des Zahlungsverzuges einer vereinbarten oder tatsächlich gewährten Stundung werden Verzugszinsen in Höhe von 10 % p.A. sowie Mahngebühren in Höhe von 15,00 € vereinbart.
7. Eigentumsvorbehalt
Wir (Auftragnehmer) behalten uns ausdrücklich das Eigentum an sämtlichen Lieferungen bis zur vollständigen Bezahlung und sonstiger Forderungen vor.
8. Sonstige Bestimmungen, Gerichtsstandort
Der Kunde (AG) verpflichtet sich, die für ihn geltenden einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen in Bezug auf den jeweiligen Auftrag einzuhalten und uns (AN) diesbezüglich schad- und klaglos zu halten. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Eine mündliche Nebenabrede wurde nicht getroffen. Zwingende gesetzliche Bestimmungen gehen der Geltung dieser AGB vor. Eine unwirksame Klausel berührt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht. Die unwirksamen AGB werden durch eine neue AGB-Vereinbarung ersetzt. Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag oder über seine Gültigkeit wird die ausschließliche Zuständigkeit des Amtsgerichts Tostedt vereinbart.
Mit Auftragserteilung stimmen sie unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu.